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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer (JM Entertainments),  finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

Vermietung:

1. Allgemeines
Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf die AGB wird bei jedem schriftlichen Angebot hingewiesen.

2. Angebote und Abschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn JM Entertainments eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

3. Leistungen
JM Entertainements bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:

(1) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot
(2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal
(3) Lieferung von Werbematerialien wie z.B. Displays, Beamern, Fotoboxen.

4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/). Für Private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburstage  ist keine Anmeldung bei der GEMA nötig.

5. Preise
Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise sind Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß §19 UStG, Irrtümer, Systemfehler und Änderungen vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.

6. Auftragsstornierung
Die Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber hat in schriftlicher Form (Post, E-Mail) zu erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

-Bis zu 3 Monate vor der Vermietung kostenlos
-Weniger als 3 Monate vor der Vermietung sind 25% des Equipments (mindesten jedoch 25,00 €) als Aufwandsentschädigung zu bezahlen
-Weniger als 4 Wochen vor der Vermietung sind 50% des Equipments (mindesten jedoch 50,00 €) als Aufwandsentschädigung zu bezahlen
-Weniger als 1 Woche vor der Vermietung sind 100% des Equipments als Aufwandsentschädigung zu bezahlen

Die obigen Stornobedingungen gelten, wenn die Buchung mehr als 90 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat.

Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. wenn die Buchung unter 14 Tage vor dem Vermietdatum liegt, beträgt die Stornogebühr die volle Summe der gebuchten Equipments also 100 %. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Anmietung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

6.1 Auftragsstornierung durch JM Entertainments

Ein Rücktritt seitens JM Entertainments ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch JM Entertainments versucht einen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bereitzustellen. Bei Nichteinhaltung eines von uns bestätigten Auftrags entstehen dem Mieter/Auftraggeber keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.

7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei JM Entertainments anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

8. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten bei Anlieferung
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber JM Entertainments für die Anlieferung eine entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges bereitzustellen. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.

9. Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes für das Equipment
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind) einen witterungsbeständigen Standort für das angemietet Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.)  bereitzustellen. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber soweit nicht anders schriftlich vereinbart, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, 2 Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für uns zugänglich zu machen und mind. eine 230V / 16 A Stromversorgung bereitzustellen. Sollte JM Entertainments am Veranstaltungstag kein Platz der die oben Aufgeführten Voraussetzungen erfüllt zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes arbeiten zulassen, kann JM Entertainments den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Das angemietet Equipment ist dennoch zu zahlen.

10. Zahlungsbedingungen
Aufträge werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Wird ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Wurden keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart, ist der gesamte Betrag bei Abholung bzw. Lieferung in Bar oder per EC- Kreditkarte zu zahlen. Werden JM Entertainments Umstände bekannt , welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich JM Entertainments das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. JM Entertainments ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

11. Nutzung von übermittelten Informationen
siehe Datenschutzbestimmungen >>link

12. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen JM Entertainments und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14. Eigentumsvorbehalt
Gemietete und geliehene Ware/Technik bleibt Eigentum von JM Entertainments. Die Weitergabe von gemieteter Ware/Technik an dritte ist ausdrücklich untersagt.

15. Haftung bei Vermietung
Der Mieter/Auftraggeber erklärt mit dem Unterzeichnen des Mietvertrags, die Ware/Technik in einem äußerlich und technisch einwandfreien Zustand erhalten zu haben und haftet für alle an der Ware/Technik entstandenen Schäden und gegebenfalls entstandenen Einnahmeausfällen. Der Mieter benutzt alle Geräte auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. JM Entertainments haftet nicht für Verdienstausfalle, entgangene Gewinne oder sonstiges, die auf eine mangelnde Funktion oder Ausfall eines Mietgegenstands zurückzuführen sind. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Auftraggeber.

16. Streitbeilegungsverfahren

Ich nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Für DJ Jobs:

1. Allgemeines
Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf die AGB wird bei jedem schriftlichen Angebot hingewiesen.

2. Angebote und Abschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn JM Entertainments eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

3. Leistungen
JM Entertainements bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:

(1) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot
(2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal
(3) Lieferung von Werbematerialien wie z.B. Displays, Beamern, Fotoboxen.

4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/). Für Private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburstage  ist keine Anmeldung bei der GEMA nötig.

5. Preise
Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise sind Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß §19 UStG, Irrtümer, Systemfehler und Änderungen vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.

6. Auftragsstornierung
Die Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber hat in schriftlicher Form (Post, E-Mail) zu erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

bis zu 6 Monate vor der Veranstaltung sind 50 €
weniger als 6 Monate vor der Veranstaltung sind 25% der Grundgage (mindesten jedoch 150,- Euro)
weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung sind 50 % der Grundgage
weniger als 1 Woche vor der Veranstaltung sind 100 % der Grundgage

als Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Die obigen Stornobedingungen gelten, wenn die Buchung mehr als 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat.

Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. wenn die Buchung unter 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat, beträgt die Stornogebühr die volle Summe der gebuchten Variante also 100 %. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

6.1 Auftragsstornierung durch JM Entertainments

Ein Rücktritt seitens JM Entertainments ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch JM Entertainments versucht einen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bereitzustellen. Bei Nichteinhaltung eines von uns bestätigten Auftrags entstehen dem Mieter/Auftraggeber keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.

7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei JM Entertainments anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Zahlungsverzug. Vom Verzugszeitpunkt ist JM Entertainments berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

9. Verpflegung des Disc Jockeys
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchten DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.)  sowie angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte Der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können Diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

10. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchtem DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug des DJs bereitzustellen. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Sollten dem DJ für das Parken seines Fahrzeuges am Veranstaltungsabend Kosten entshenen, können Diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

11. Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes für den DJ
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind)  dem DJ einen witterungsbeständigen Standort, an dem der DJ sein Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.) sicher verwahren, aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen.Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber soweit nicht anders schriftlich vereinbart, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, 2 Stunden vor Beginn zwecks Aufbau für uns zugänglich zu machen und mind. eine 230V / 16 A Stromversorgung bereitzustellen. Sollte JM Entertainments am Veranstaltungstag kein Platz der die oben Aufgeführten Voraussetzungen erfüllt zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes arbeiten zulassen, kann der DJ den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Die ausgemachte Gage ist dennoch zu zahlen.

12. Zahlungsbedingungen
Aufträge werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Wird ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Wurden keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart, ist der gesamte Betrag mit einem Zahlungsziel von zwei Woche auf das in der Rechnung angebene Konto zu überweisenJM Entertainments behält sich das Recht vor im Einzelfall eine Anzahlung von 35% des Angebotspreises zu vordern. Werden JM Entertainments Umstände bekannt , welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich JM Entertainments das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. JM Entertainments ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

13. Nutzung von übermittelten Informationen
siehe Datenschutzbestimmungen >>link

14. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen JM Entertainments und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16. Eigentumsvorbehalt
Gemietete und geliehene Ware/Technik bleibt Eigentum von JM Entertainments. Die Weitergabe von gemieteter Ware/Technik an dritte ist ausdrücklich untersagt.

17. Haftung bei Vermietung
Der Mieter/Auftraggeber erklärt mit dem Unterzeichnen des Mietvertrags, die Ware/Technik in einem äußerlich und technisch einwandfreien Zustand erhalten zu haben und haftet für alle an der Ware/Technik entstandenen Schäden und gegebenfalls entstandenen Einnahmeausfällen. Der Mieter benutzt alle Geräte auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. JM Entertainments haftet nicht für Verdienstausfalle, entgangene Gewinne oder sonstiges, die auf eine mangelnde Funktion oder Ausfall eines Mietgegenstands zurückzuführen sind. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Auftraggeber.

18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.